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Thomé Newsletter vom 15.04.2020 – Urteil Sozialgericht Düsseldorf

Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 14. April 2020 das Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger verurteilt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung, denn damit wurden erstmalig in dieser Klarheit vom  ALG II- Leistungsanspruch ausgeschlossenen EU-Bürgern angesichts der Krise ein Existenzsicherungsanspruch zuerkannt. In der Folge des SGB II – Anspruchs auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Dazu folgende Leitsätze des Gerichts:
Es ist dem Gericht, grade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie die Antragsgegnerin [das Jobcenter] Leistungen verweigern kann. Ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossenen Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um, ggf. dort  Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren, dass sein Überleben in dieser Zeit sichert, zumal aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens es derzeit für Obdachlose mehr als schwierig sein dürfte, auf der Straße Leistungen ggf. zu erbetteln. Zur Vermeidung existenzieller Nachteile für den Antragsteller […] ist hier die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlich“ (SG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2020 – Aktz: S 25 AS 1118/20 ER).

Das SG hat damit die überfällige Gewährleistungspflicht des Staates für die Gewährleistung  menschenwürdigen Existenzminimums und somit des Überlebens in dieser Corona-Pandemie klargestellt.

Es dürften in Deutschland mehrere 10.000 Menschen unter vergleichbaren Umständen leben, ohne Anspruch  auf stattliche Fürsorgeleistungen, ohne Anspruch auf medizinische Versorgung, für diese Menschen ist der Düsseldorfer Beschluss ein Meilenstein. Es wäre zu wünschen, dass diese Rechtsansicht die Weisung der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird, ohne das diese Menschen  einzeln und individuell ihre Ansprüche durchklagen  müssen. Der Beschluss des SG Düsseldorf: https://t1p.de/09kv

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